Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist durch eine öffentlich-rechtliche Institution auf gesetzlicher Grundlage vereidigt worden.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige genießt den Titelschutz nach § 132 a des Strafgesetzbuches.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellt Gutachten für Gerichte und Privatpersonen.