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JUNI 2016

Die neue Instandhaltungsrichtlinie, Stand 06-2016

Nach nunmehr fast 10-jähriger Überarbeitungszeit wird der Vorstand des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) den Gelbdruck der Instandhaltungs-Richtlinie, Fassung Juni 2016, der Fachöffentlichkeit mit folgenden Teilen zum Einspruch zur Verfügung stellen:

  • Teil 1: Planung der Instandhaltung
  • Teil 2: Merkmale von Produkten oder Systemen für die Instandhaltung und Regelungen für deren Verwendung
  • Teil 3: Ausführung der Instandsetzung und Überwachung
  • Teil 4: Prüfverfahren
  • Teil 5: Nachweisverfahren zur Ermittlung der Restnutzungsdauer und der Bemessung von Schichtdicken für Betonersatz bei Karbonatisierung und Chlorideinwirkung.

Die Teile 1 bis 4 sind normativ, der Teil 5 ist informativ.

Nach der Veröffentlichung folgt eine 3-monatige Einspruchsfrist. Anschließend (voraussichtlich Herbst 2016) werden die öffentlichen Einsprüche behandelt und unter Berücksichtigung dieser, die Weißdruckfassung erarbeitet. Diese wird anschließend zur Notifizierung den Europäischen Gremien übergeben. Eine notifizierte Fassung wird dann frühestens in 2017 vorliegen.