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Einführung von SK-Planer- und Sachverständigen-Listen auf www.guep.de

Update zum Gelbdruckverfahren Instandhaltungsrichtlinie, Ausgabe Juni 2016

Vor dem Hintergrund der neuen Instandhaltungsrichtlinie wird die persönliche Qualifikation des planenden Ingenieurbüros zukünftig einen noch höheren Stellenwert für ihn selbst wie auch für den Auftraggeber bei der Vergabe von Aufträgen einnehmen.

Da die GUEP ein bestehendes Qualitätssystem für die Mitgliedsbüros mit RAL Gütezeichen gemäß den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 967 hat und der oben genannte Abschluss zum ‚Sachkundigen Planer‘ dort übrigens schon seit Gründung der GUEP als Nachweis der besonderen Sachkunde verankert ist, macht es Sinn, dass nur diejenigen Absolventen gelistet werden, die in einem Büro tätig sind, das sich verpflichtet hat, nach diesen Güte- und Prüfbestimmungen zu planen. Außerdem muss selbstverständlich ein gültiges Zertifikat vorliegen. Die Laufzeiten der Zertifikate sind begrenzt. Ein abgelaufenes Zertifikat ist ein Hinderungsgrund für die Listung. Zur Verlängerung des Zertifikates muss ein Re-Zertifizierungslehrgang besucht werden. Sofern ein Absolvent solch einen Lehrgang zu spät besucht, wird er zwischenzeitlich von der Liste genommen.

Auf der Website der GUEP wurden zwei neue Listen angelegt:

1. Persönliche Qualifikation von Personen mit gültigem Zertifikat als "Zertifizierter Sachkundiger Planer für Betoninstandhaltung"

1. Persönliche Qualifikation von Personen mit gültigem Zertifikat als "Zertifizierter Sachkundiger Planer für Betoninstandhaltung"